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Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von »Varelis« (18. März 2013, 18:30) aus folgendem Grund: Für die Übersicht neuer Thread, damit wir Yeranas nicht zuspammen
Zitat
Absender: Republikanische Rechtsvertretung für Wesensrecht und Strafverteidigung – Rechtsanwalt Dr. Mareea Ma'teesa
Empfänger: Educational Corpse, zu Händen Jedi Peo Acorlon
Betreff: Außergerichtlicher Vergleich im Rechtsstreit Captain Alyn o'Brain gegen den Orden der Jedi
Zwischen dem Orden der Jedi, vertreten durch Jedi Peo Acorlon und Captain Alyn o'Brain, wird nachfolgendes vereinbart:
1. Die Parteien stimmen darin überein dass die Angelegenheit außergerichtlich beigelegt werden kann.
2. Der Beklagte zahlt dem Kläger eine Abfindung in Höhe eines Monatsgehalts für den Verdienstausfall und die Rufschädigung, die der Kläger erfahren hat. Da es sich bei Captain o'Brain um einen Freiberufler handelt, wird die Höhe anhand §273 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Coruscant – tarifliche Bestimmungen im Arbeitsrecht – ermittelt. In Absprache mit dem Beklagten ist die Gehaltsstufe des Klägers wie in Absatz 4 o.g. Artikels aufgeführt zu behandeln. Die Abfindung wird zum Ende des Standardmonats 05 fällig.
3. Captain Alan o'Brain nimmt die Klage bei der RRfWuS zurück und wird in dieser Sache keine erneute Klage einreichen.
4. Die Parteien erklären dass mit Erfüllung dieses Vergleichs alle Ansprüche des in Klage und Gegenklage umrissenen Falls (einzusehen unter AZ#A7-377-2040 im coruscanter Senatsarchiv) – gleich aus welchem Rechtsgrund – erledigt sind.
5. Dieser Vergleich tritt mit Unterschriftsleistung in Kraft.
Coruscant, 05-15-13NVC
i.A. Rechtsanwalt Dr. Mareea Ma'teesa
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Varelis« (15. Mai 2013, 19:16)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Varelis« (12. Juli 2013, 23:02)
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